Sonder-AfA für Mietwohnungsbau
Sonder-AfA für Mietwohnungsbau Die Sonder-AfA soll für Bauanträge gelten, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden. Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre, 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Und das zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung von 2%. … Weiterlesen